Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland. Damit wird digitale Barrierefreiheit für viele Unternehmen zur gesetzlichen Verpflichtung.
Aber eine barrierefreie Website ist nicht nur Pflicht für betroffene Unternehmen, sie kann auch gezielt zur Suchmaschinenoptimierung genutzt werden. Denn auch für SEO ist sie eine optimale Ausgangsbasis. Die Crawler der Suchmaschinen finden mehr Informationen durch Alt-Texte und zusätzliche Labels und der organische Traffic steigt nachweisbar.
Wer jetzt handelt, profitiert von mehr Reichweite, besserer Nutzererfahrung und einem modernen Markenauftritt – und erfüllt zugleich alle rechtlichen Anforderungen!




